Der Lehrgang zum Sachkundigen für Holzschutz am Bau

In DIN 68.800/4 bzw. in dem dazugehörigen Kommentar sind für die Ausführungen von holzschutztechnischen Sanierungsleistungen Fachfirmen erforderlich.
Als Fachfirmen werden gemäß dieser Norm Firmen anerkannt, die einen oder mehrere Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis für bekämpfenden Holzschutz bzw. Holzschutz am Bau beschäftigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein vor Ort anleitend und kontrollierend tätig zu sein.

Der im Folgenden angebotene Sachkundelehrgang erfüllt diese Ansprüche.
Der Nachweis wird in zunehmendem Maße bei Objekten der öffentlichen Hand als Vergabevoraussetzung angesehen.

Für die ausgebildeten Sachkundigen besteht die Verpflichtung sich weiterzubilden.
Dazu finden jährliche Weiterbildungstage statt.

Details und Inhalte des Lehrgangs anzeigen

 

          Sie können sich für den Lehrgang telefonisch oder über dieses Formular anmelden
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